Das Künstlerförderprogramm für Bayerische Künstler nimmt Fahrt auf und wird ab Montag online gehen.
Es geht um die soloselbstständigen, freiberuflichen Künstler.innen, die NICHT in der KSK sind.
ACHTUNG:
Ihr müsst auf dem Finanzamt als soloselbstständige, freiberufliche Künstler.innen angemeldet sein, NICHT als Gewerbetreibende.
Wer nach wie vor als Gewerbetreibende im Finanzamt angemeldet ist, sollte das sofort in soloselbstständige, freiberufliche Künstler.in ändern, am besten persönlich vor Ort.
Ihr müsst nämlich beim Antrag auf Förderung einen Nachweis für künstlerische Arbeit erbringen und einen Nachweis, dass Ihr Eure künstlerische Tätigkeit erwerbsmäßig tätigt.
Das heißt, Ihr müsst auch Rechnungen vorlegen.
Bitte falls Ihr Fragen habt, stellt diese schriftlich per E-Mail, da wir sie sammeln wollen und für alle die Antworten veröffentlichen.
Ich wünsche Euch viel Glück beim Antragstellen.
Die Bedingung in der KSK zu sein, ist damit hinfällig geworden.
Wenn Ihr schon in der KSK seid, ist es nur sehr viel einfacher, da eindeutiger.