Am Freitag hat der Bundesrat unter Anderem über einen gemeinsamen Antrag der Landesregierungen von Berlin und Bremen befunden. Die beiden Stadtstaaten forderten darin, spezifische Hilfen für Kulturschaffende und Kultureinrichtungen weiter auszugestalten, um die Kunst-, Kultur- Medien- und Kreativlandschaft in Deutschland zu sichern.
Insbesondere soll dies durch die Auszahlung von Unternehmerlöhnen an Solo-Selbstständige aus dem Kulturbereich geschehen.
»Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, für selbstständige Künstlerinnen und Künstler, Kultur- und Medienschaffende und Akteure in der Kreativwirtschaft sowie Medienschaffende und Mediendienstleister ohne eigene Betriebsstätte, deren Einnahmen durch die Absage von Veranstaltungen oder Aufträgen in der Zeit der Corona-Pandemie entfallen, Regelungen zum Ausgleich ihrer substanziellen Umsatzeinbrüche zu entwickeln. Sinnvoll erscheint vor dem Hintergrund der Beschlüsse der Wirtschaftsministerkonferenz sowie der Kulturministerkonferenz und erster Ländererfahrungen, einen pauschalen Betrag i.H.v. 1.180 EUR monatlich zu gewähren.«
Es wird spannend sein zu beobachten, wie sich der Bundesrat hier entscheidet. Der zuständige Ausschuss für Kulturfragen plädiert zwar in seiner Empfehlung dafür, »die Möglichkeit eines pauschalen monatlichen Zuschusses zur Abfederung von Einnahmeverlusten« zu eröffnen. Es fehlt jedoch der konkrete Förderungsbetrag und der Begriff Unternehmerlohn . Eingeladen zu der Sitzung war auch Monika Grütters, die sich in Sachen Unternehmerlohn immer zurückhaltend geäußert hat.