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Corona versus Kultur – Newsletter Nr. 19 vom 16.06.2020 vom Deutschen Kulturrat

Gerd Ritzau | 16. Juni 2020

Morgen findet im Ausschuss für Kultur und Medien des Deutschen Bundestages ein leider nicht öffentliches Fachgespräch „Folgen der Coronavirus-Pandemie und Wege aus der Krise“ statt. Bei diesem Gespräch werden sicher die verschiedenen geplanten Fördermaßnahmen der Bundesregierung für den Kultur- und Medienbereich auf den Prüfstand gestellt.

Dass ich als Vertreter des Deutschen Kulturrates bei diesem Gespräch den von der Bundesregierung auf unseren Wunsch hin geplanten Kulturinfrastrukturfonds, mit dem von der Bundesregierung gefundenen Werbename „Neustart Kultur“ grundsätzlich unterstützen werde, versteht sich von selbst.

Für den Fonds, den wir seit dem 10.03.2020 gefordert haben, sollen 1.000.000.000 Euro zur Verfügung stehen. Durch diese Maßnahme werden die Verwertungsketten im Kulturbereich nachhaltig gestärkt werden, weil durch eine Stabilisierung der Kulturstrukturen gerade auch die Künstlerinnen und Künstler in der Zukunft noch Orte, um aufzutreten, auszustellen und auch zur Verwertung ihrer Produkte haben werden.

Bei dem Programm „Neustart Kultur“ kommt es jetzt darauf an, dass die Fördergrundsätze in enger Abstimmung mit den Kulturverbänden erarbeitet werden, da es ja die Kulturverbände und Kulturfonds sind, die bei der Verteilung der Mittel Verantwortung übernehmen sollen.

Neben dieser direkten Förderung des Kulturbereiches kommen dem Kultur- und Medienbereich weitere geplante Vorhaben zugute. Dazu zählen unter anderem die Senkung des Mehrwertsteuersatzes für sechs Monate von 19% auf 16%. Im Kulturbereich gilt auch der ermäßigte Mehrwertsteuersatz, beispielsweise für Bücher, der den Planungen zufolge von 7% auf 5% gesenkt werden soll. Die Ermöglichung des steuerlichen Verlustrücktrags für die Jahre 2020 und 2021, der unmittelbar bei der Steuererklärung 2019/2020 finanzwirksam nutzbar gemacht werden soll, dies ist gerade auch für Unternehmen der Kultur- und Kreativwirtschaft wichtig. Das Programm für Überbrückungshilfen in Höhe von 25 Mrd. Euro, in dem auch das bisherige Programm für Soloselbständige und Kleinunternehmer des Kulturbereiches (bis 10 Mitarbeiter) weitergeführt wird. Die Verlängerung des vereinfachten Zugangs zur Grundsicherung bis zum 30.09.2020, ein Programm zur Stabilisierung gemeinnütziger Einrichtungen, hier werden u.a. Einrichtungen der Jugendbildung namentlich genannt und der Ausbau der Digitalisierung, dazu zählt auch der Breitbandausbau, der für Unternehmen der Kultur- und Kreativwirtschaft, Kultureinrichtungen und gemeinnützige Kulturinstitutionen im ländlichen Raum vordringlich ist.

Besonders bei dem Programm für Überbrückungshilfen, die beim Bundeswirtschaftsministerium ressortieren sollen, sehen wir noch sehr deutlichen Nachbesserungsbedarf. Unsere Wünsche konnte wir am Freitag (12.06.2020) in einem Zoom-Meeting beim Bundesarbeitsminister Peter Altmaier ansprechen.

Die parlamentarischen Debatten zum Förderungspaket haben jetzt begonnen. Bis zum 03. Juli müssen die drei Lesungen im Bundestag, sowie die abschließende Behandlung im Bundesrat durchgeführt werden. Erst dann können die Förderungsprogramme starten.

Bleiben Sie gesund

Ihr

Olaf Zimmermann
Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates

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