Der Rat Arbeit und Soziales des Deutschen Designtag hat eine Stellungnahme zu Honoraruntergrenzen erstellt, die der Deutsche Kulturrat an Kulturstaatsministerin Claudia Roth weitergeleitet hat.
Deutscher Designtag e.V.
Der Deutsche Designtag e.V. (DT) ist die Dachorganisation der Fach- und Berufsverbände sowie
Einrichtungen des Designs in Deutschland.
Stellungnahme
Honoraruntergrenzen bei öffentlicher Förderung und öffentlichen Aufträgen
Designerinnen und Designer sind hochqualifizierte Kommunikationsexperten und
-expertinnen, deren Leistungen und Werke es ermöglichen, Aufmerksamkeit zu generieren und
zielgruppengerecht Inhalte zu vermi!eln oder Produkte nutzbar zu machen. Um qualitativ
hochwertige Designleistungen anbieten zu können, müssen betriebliche Ausgaben und
Einnahmen kalkuliert sowie die notwendigen sozialen Absicherungen berücksichtigt werden.
Geschieht dies nicht in ausreichendem Umfang, droht bei Tätigkeitsende die Altersarmut – und
das zieht gesamtgesellschaftliche Folgekosten nach sich.
Designleistungen spielen im Rahmen der Kulturförderung eine große Rolle: Theaterplakate,
Raumgestaltungen, Kostüme und Ausstellungsdesigns, audiovisuelle Beiträge oder
Informationsflyer, all dies und noch viel mehr wird durch Designerinnen und Designer erstellt.
Oft werden Designleistungen im Rahmen öffentlicher Aufträge vergeben – auch hier gilt es
darauf zu achten, dass Untergrenzen nicht unterschritten werden.
Der Deutsche Designtag begrüßt daher ausdrücklich die Initiative der Kultur-MK, eine
Honorarmatrix zur Verbesserung der Einkommenssituation selbständiger Künstlerinnen,
Künstler und Kreativer aufzusetzen und diese in den Förderrichtlinien des Bundes, der Länder
und der Kommunen zu verankern.
Als Dachverband, dem Berufsverbände und Interessenvertretungen aus unterschiedlichen
Bereichen des Designs angehören, sieht sich der DT in der Verantwortung, die Einführung von
Honoraruntergrenzen mit disziplinenübergreifenden Empfehlungen konstruktiv zu begleiten.
Das Einkommen von Designerinnen und Designern muss sowohl Qualifizierung als auch
Leistung sowie die gestalterische Arbeitspraxis abbilden. Daraus ergibt sich als
Honoraruntergrenze für eine selbständige gestalterische Leistung ein Tagessatz von 690
Euro.
Der Deutsche Designtag weist darauf hin, dass es sich bei o. g. Honorarempfehlungen um
Untergrenzen für Werkvergütungen handelt. Im Designbereich sind weitere Spezifika zu
beachten, wie das Recht auf Nennung der Urheberin, des Urhebers, eine Vergütung in
Abhängigkeit von den eingeräumten Nutzungsrechten und die Möglichkeit, das Werk zur
Eigenwerbung zu verwenden. Des Weiteren sind Reisekosten ebenso wie Material oder etwaige
Leistungen Dritter (Fremdleistungen) gesondert zu vergüten. Zu beachten ist weiter, dass es
sich bei den genannten Beträgen um Ne#o-Beträge handelt. Bei mehrwertsteuerpflichtigen
Designerinnen und Designern fallen zusätzlich je nach Leistung 7 % bzw. 19 % Mehrwertsteuer
an, die aufgeschlagen werden müssen.
Die gesamte Stellungnahme finden Sie hier.
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