Das noch amtierende Bundeskabinett hat beschlossen, dass die Überbrückungshilfe III bis einschließlich März 2022 verlängert wird.
Grundsätzlich gelten in der Überbrückungshilfe IV die Zugangsvoraussetzungen der Überbrückungshilfe III:
Unternehmen müssen weiterhin einen Umsatzrückgang von mindestens 30 % im Vergleich zum Referenzmonat 2019 nachweisen und bekommen umfassend ihre Betriebskosten erstattet.
Auf Empfehlung des Bundesrechnungshofs werden laut Altmaier Unternehmen in der Überbrückungshilfe IV bei Umsatzausfällen ab 70% bis zu 90% der Fixkosten erstattet.
In der Überbrückungshilfe III Plus bleibt es bei einer Erstattung von 100 % für diese Unternehmen.