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Überbrückungshilfe verlängert

VDMD News | 29. November 2021

Das noch amtierende Bundeskabinett hat beschlossen, dass die Überbrückungshilfe III bis einschließlich März 2022 verlängert wird.

Grundsätzlich gelten in der Überbrückungshilfe IV die Zugangsvoraussetzungen der Überbrückungshilfe III:

Unternehmen müssen weiterhin einen Umsatzrückgang von mindestens 30 % im Vergleich zum Referenzmonat 2019 nachweisen und bekommen umfassend ihre Betriebskosten erstattet.

Auf Empfehlung des Bundesrechnungshofs werden laut Altmaier Unternehmen in der Überbrückungshilfe IV bei Umsatzausfällen ab 70% bis zu 90% der Fixkosten erstattet.

In der Überbrückungshilfe III Plus bleibt es bei einer Erstattung von 100 % für diese Unternehmen.

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