Ethik-Kodex des VDMD

Verbindlicher Ethik-Kodex des VDMD

 

1. Zielsetzungen des Ethik-Kodex der Designer.innen

 

Der Ethik-Kodex des VDMD formuliert Verhaltensweisen, die sich in der beruflichen Praxis bewähren. Sie fordern auch die Mitglieder auf, sich mit diesen Themen auseinander zu setzen und diese in ihre tägliche Arbeit zu integrieren. Die Einhaltung des Ethik-Kodex ist für alle VDMD-Mitglieder verpflichtend. (Beschluss der Mitgliederversammlung vom 27.10.2007 in Frankfurt/Main)

 

2. Qualifikation der Designer

 

Aufgenommen in den VDMD werden ausschließlich Mode- und Textildesigner.innen, die

 

  • Eine einschlägige Ausbildung nachweisen können oder zum Zeitpunkt der Aufnahme absolvieren,


oder

 

  • Nachweislich mindestens 2 Jahre als Mode- oder Textildesignerin hauptberuflich tätig sind.

 

Die Designer.innen tragen Mitverantwortung für nachhaltiges Design und können Einfluss auf die Prozesse entlang der textilen Kette nehmen. Die Wahrung der Urheberrechte ist ein ureigenes Thema der Kreativen, die Achtung von Menschenrechten und die Berücksichtigung der ökologischen Aspekte sind im Sinne eines nachhaltigen Designs und Wertschöpfungsprozesses von zentraler Bedeutung. Im Verhaltenskodex sind die Regeln formuliert, die sich insbesondere aus der Arbeit in Präsidium und Gremien ergeben.

 

Die Ethik-Regeln des VDMD basieren auf der Erklärung zu Beschaffungs-Verhaltensregeln zur Gewährleistung von Sozialstandards der Außenhandelsvereinigung des Deutschen Einzelhandels e.V. (AVE) und der europäischen Business Social Compliance Initiative (BSCI) sowie den Präventionsstrategien der deutschen Wirtschaft. Darüber hinaus hat der VDMD bezüglich Urheberrechten und Verhalten der Mitglieder Regeln festgelegt, die Gesetzen wie in der Praxis üblichen Gepflogenheiten Rechnung tragen.

 

3. Achtung der Urheberrechte

 

Die Designer.innen respektieren das Urheberrecht der anderen Designer.innen, indem sie entsprechend des deutschen Urheberrechtsgesetz (UrhG) geistige oder künstlerische Leistungen mit einer angemessenen Schöpfungshöhe herstellen.

 

Im Klartext: Kopiert wird nicht. Anregungen durch andere Designer.innen Werke sind erlaubt, wenn das neue Werk eine eigene Schöpfungshöhe erreicht und so deutlich anders als das fremde Werk aussieht.

 

Die Designer.innen weisen ihre Auftraggeber auf mögliche Verletzungen des Urheberrechts hin. Sie verweisen auch auf die möglichen Schutzmaßnahmen.

 

4. Achtung der Menschenrechte

 

Die Designer.innen fördern die Selbstverpflichtungen ihrer Auftraggeber („Code of Conduct“ u.Ä.) soweit sie darauf Einfluss nehmen können. Die elementaren Grundsätze werden beherzigt, verschärfte Anforderungen sind optional.

 

Die elementaren Grundsätze:

 

  • Das national geltende Arbeitsrecht ist einzuhalten.
  • Kinderarbeit ist bei der Herstellung von Gütern oder der Erbringung von Dienstleistungen untersagt. Für die Definition von Kinderarbeit gelten die Regelungen der Vereinten Nationen (Menschen unter 14 Jahren) oder die national geltenden Regelungen, je nachdem, welche strenger sind.
  • Die Beschäftigten müssen Löhne und sonstige Leistungen erhalten, die die Lebenshaltungskosten mindestens decken, soweit die gesetzlichen Mindestlöhne hierfür zu gering sind.
  • Das Recht der Beschäftigten, Organisationen ihrer Wahl zu gründen, diesen beizutreten sowie Kollektivverhandlungen zu führen, darf in keiner Weise eingeschränkt werden.
  • Es erfolgt keine Diskriminierung aufgrund persönlicher Eigenschaften oder Überzeugungen der Beschäftigten.
  • Der Einsatz von Zwangsarbeit, körperlicher Bestrafung, körperlicher oder seelischer Nötigung ist untersagt.
  • Sichere und gesundheitsverträgliche Arbeitsbedingungen sind gewährleistet. Entsprechende Grundsätze gelten für die Unterkünfte der Arbeitnehmer, wenn solche zur Verfügung gestellt werden.

 

Verschärfte Anforderungen:

 

Zum Beispiel Fair Trade, Fair Wear Foundation (FWF), Clean Clothes Campaign (CCC), …

 

5. Berücksichtigung ökologischer Aspekte

 

Die Designer.innen fördern die Selbstverpflichtungen ihrer Auftraggeber („Code of Conduct“ u.Ä.) soweit sie darauf Einfluss nehmen können. Die elementaren Grundsätze werden beherzigt, verschärfte Anforderungen sind optional.

 

Die elementaren Grundsätze:

 

  • Vermeidung von überflüssigen Verpackungen bei Transport, Lagerung und Verkauf
  • Verkürzung der logistischen Ketten zur Minimierung von Emissionen beim Transport
  • Verwendung von schadstofffreien Garnen, Stoffen, Ledern und Zutaten gemäß der geltenden REACH-Verordnung
  • Keine Verwendung von Produkten aus den Körpern geschützter Tierarten

 

Verschärfte Anforderungen:

 

Zum Beispiel Öko Tex-Standard, IVN-Standard, …

 

6. Kein Fell im Mode- und Textildesign

 

Der VDMD distanziert sich deutlich von der Verarbeitung von Pelzen in der Mode- und Textilindustrie im Allgemeinen sowie eigens dafür gezüchteter Tiere. Der VDMD fordert einen Ursprungsnachweis der verarbeiteten Pelze (nach Norm oder/und Zertifizierung) sowie eine entsprechende Textilkennzeichnung.

 

Das Kürschnerhandwerk sollte seinen eigenen Kodex pflegen. Wir erkennen die kreative Leistung des Kürschnerhandwerks an und fordern den entsprechenden Handwerksverband (Innung) auf, eine entsprechende ethisch tragbare Handhabung für ihr Handwerk einzubringen.

 

7. Berücksichtigung gesundheitlicher Aspekte

 

  • Die Designer.innen fördern das Idealbild „Normalgewicht“, indem sie Models mit einem Body Mass Index (BMI) über 18 einsetzen 
  • Kollektionen entwickeln, die zumindest für eine Norm als Größenspektrum (Damen 36 bis 46, Herren 46 bis 56) geeignet sind

 

8. Verhaltenskodex im VDMD

 

Die Mitglieder.innen verpflichten sich zu einer fairen, kollegialen und für den VDMD gedeihlichen Kommunikation untereinander. Sie beachten insbesondere die folgenden Verhaltensregeln:

 

8.1. Alle Mitglieder.innen

 

  • Einsatz für das Ansehen des VDMD. 
  • Einsatz für das Ansehen der vom VDMD vertretenen Berufe.

 

8.2. Mitglieder.innen, die in Gremien mitarbeiten, die nicht Organe des Vereins sind, zusätzlich zu Punkt 7.1:

 

  • Anerkennung der in den Ordnungen und Richtlinien festgelegten Regeln für Gremien. 
  • Teilnahme an vereinbarten Sitzungen, kontinuierliche Mitarbeit und Einhalten der vereinbarten Liefertermine von Beiträgen. 
  • Verschwiegenheit über persönliche Angelegenheiten von Mitgliedern, über die sie durch die Arbeit des Gremiums Kenntnis erlangen. 
  • Verschwiegenheit über Firmeninterna von Mitgliedern, über die sie durch die Arbeit des Gremiums Kenntnis erlangen. 
  • Verschwiegenheit über Verbandsinterna des VDMD, über die sie durch die Arbeit des Gremiums Kenntnis erlangen. 
  • Anerkennung der alleinigen Verwertungsrechte des VDMD an den Arbeitsergebnissen der Gremien, insbesondere des Rechts der unbeschränkten Vervielfältigung durch Druckmedien, der Veröffentlichung mittels elektronischer Medien, der Übersetzung in beliebige Fremdsprachen und der weltweiten Verbreitung. 
  • Keine geschäftliche Anwendung von Arbeitsergebnissen des Gremiums, bevor die Arbeiten abgeschlossen sind und vom VDMD veröffentlicht wurden. 
  • Kein Gebrauch von Mitgliederadressen für eigene Zwecke, bzw. Zwecke, die nicht im Zusammenhang mit der offiziellen Arbeit des jeweiligen Gremiums stehen. 
  • Abführen von Honoraren an den VDMD, die Gremienmitglieder für Tätigkeiten oder Vorträge erhalten, die in direktem Zusammenhang mit der Gremientätigkeit stehen.

 

8.3. Vorstände, die vertretungsberechtigt sind im Sinne des §26 des BGB, zusätzlich zu den Punkten 7.1, und 7.2:

 

  • Keine Selbstbeauftragung

 

9. Anhang

 

Ausgewählte relevante Organisationen (Stand: 01.12.2015)

 

Clean Clothes Campaign (CCC) www.cleanclothes.org, www.saubere-kleidung.de 

Fair Trade www.fairtrade-deutschland.de 

Fair Wear Foundation (FWF) www.fairwear.nl

VIER PFOTEN – Stiftung für Tierschutz www.vier-pfoten.de/themen/wildtiere/pelz/vier-pfoten-fordert/

VIER PFOTEN – Stiftung für Tierschutz www.vier-pfoten.de/themen/wildtiere/pelz/mode-ohne-pelz/

World Customs Organization www.wcoomd.org

World Intellectual Property Organization www.wipo.int 

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