Die Umsetzung der Bundes-Soforthilfen für Soloselbständige, kleine Unternehmen, Freiberufler und Landwirte durch die Länder steht. Das Bundeswirtschaftsministerium und das Bundesfinanzministerium haben sich mit den Bundesländern auf den Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung geeinigt. Bayern hat – als aktuelles Vorsitzland der Ministerpräsidentenkonferenz – die Verhandlungen auf Seiten der Länder koordiniert. Mit der Verwaltungsvereinbarung und der dazugehörigen Vollzugshilfe für die Länder sind alle notwendigen Voraussetzungen geschaffen. Damit können in den nächsten Tagen die Anträge auf Sofort-Hilfe bei den unten genannten Ansprechpartnern in den Ländern gestellt werden. Die Auszahlung soll schnell und unbürokratisch erfolgen.
Corona: Soforthilfe-Maßnahmen für Solo-Selbstständige und Freiberufler zielen am Bedarf vorbei
Der Deutsche Designtag hat sich mit einem Offenen Brief an Bundesminister Peter Altmaier gewandt, in dem auf die besondere Situation der Solo-Selbstständigen im Bereich Design hingewiesen und um Nachbesserungen der Hilfsmaßnahmen gebeten wird.
Sehr geehrter Herr Bundesminister Altmaier,
wir haben große Sorge, dass die derzeit aufgespannten Schutzschirme eine erhebliche Gruppe von Solo-Selbstständigen im Regen stehen lassen und am tatsächlichen Bedarf auch von Kleinstunternehmen vorbeizielen. Daher wenden wir uns mit diesem offenen Brief an Sie als für die Kreativwirtschaft zuständigen Minister.
Bundesregierung und Bundesländer haben in der jetzigen Wirtschaftskrise durch die Covid-19-Pandemie schnell reagiert und umfangreiche Hilfsmaß- nahmen eingeleitet. In vielen Pressemitteilungen werden Solo-Selbstständige und oft auch die Kultur- und Kreativbranche als besonders zu unterstützende Gruppen genannt. Rettungsschirme mit leicht zugänglichen Krediten werden gespannt, Grundsicherung soll unproblematisch gewährt werden, Familien wird auf mehreren Ebenen geholfen. Das begrüßen wir sehr.
Jedoch greifen die derzeit formulierten Maßnahmen für die Designbranche undviele andere Solo-Selbstständige zu kurz. Mit den Soforthilfe-Programmen, wiesie derzeit angelegt sind, wird die absehbar prekäre Situation nicht oder nurbedingt abgefangen.
Aus den intensiven Beratungsgesprächen, die insbesondere die Berufsverbände derzeit zur Unterstützung der Kolleginnen und Kollegen leisten und dem laufenden Branchenmonitoring unseres Mitgliedsverbandes BDG zu den finanziellen Auswirkungen der Corona-Krise wissen wir um folgende bizarre und bedrohliche Situation:
Viele der Kolleginnen und Kollegen sind derzeit noch in Projekte involviert, die vor der Krise beauftragt wurden oder stellen Rechnungen für eben beendete Aufträge. Sie sind also momentan liquide! Jedoch: Darüber hinausgehende, neue Aufträge wurden fast ausnahmslos storniert. Es ist nicht absehbar, dass im Sommer und Herbst neue Aufträge zu erwarten sind. Es geht den meisten jetzt noch vergleichsweise gut, zwei Monate können noch so gerade eben überbrückt werden. Die Befürchtung, spätestens im Herbst insolvent zu sein, ist allerdings ständig präsent. Und genau diese Angst lähmt viele Kolleginnen und Kollegen, die gerade in der Krise mit ihren Talenten und Kompetenzen tatkräftig helfen können.
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Der Deutsche Designtag, die Dachorganisation der Fach- und Berufsverbände sowie Einrichtungen des Designs in Deutschland, weist nachdrücklich auf die besondere Situation vieler Selbstständiger in der Kreativwirtschaft hin und richtet an die politischen Entscheidungsträger daher folgende dringliche Bitten:
1. Direkthilfe Direkthilfe analog zum Kurzarbeitergeld für die kommenden sechs Monate. Die Höhe kann sich unbürokratisch am Mittel der vergangenen drei Einkommenssteuerbescheiden der Finanzämter orientieren.
2. Soforthilfe ohne Liquiditätsprüfung – unbürokratisch und schnell Zahlung der Soforthilfe darf nicht nur bei akuten Liquiditätsengpässen greifen – wenn die Kolleginnen und Kollegen insolvent sind, ist es zu spät. Es gilt, den normalen Wirtschaftszyklus am Laufen zu halten. Die Soforthilfe muss auch bereits dann zugänglich sein, wenn sich existenzbedrohende Umsatzeinbußen abzeichnen und neue Aufträge fast durchgängig wegbrechen. Die derzeit geforderten Nachweise sind für Solo-Selbstständige und Freiberufler in aller Regel nicht beibringbar.
3. Klarheit und Sicherheit schaffen Es bedarf unbedingt der Sicherheit, dass die Unterstützungsmaßnahmen nachhaltig angelegt sind, und so lange bereitstehen, wie sie benötigt werden. Dies gilt besonders für Branchen, in denen die finanziellen Einbrüche zeitverzögert stattfinden. Außerdem müssen die vielfach unterschiedlichen Kriterien für die Hilfsmaßnahmen zumindest klar und verständlich sein.
Aus Gesprächen mit Vertretern der verschiedenen Teilmärkte in der Kultur- und Kreativwirtschaft und mit Solo-Selbstständigen anderer Branchen wissen wir, dass diese Situation nicht nur auf Designerinnen und Designer zutrifft. Selbstständige und Freiberufler tragen genauso wie der Mittelstand entscheidend zu einem erfolgreichen Wirtschaftsstandort Deutschland bei.
Gerne stehen wir für weitere Informationen und Gespräche zur Verfügung.
Im Namen aller Mitgliedsverbände des Deutschen Designtags e.V.
Boris Kochan, Präsident
Hintergrundinfo Designwirtschaft in Deutschland
In einer Zeit großer Unsicherheit braucht es Orientierung genauso wie unkonventionelle Wege und Innovationen. Designerinnen und Designer sind Profis auf diesem Gebiet. Sie clustern, verknüpfen Gedanken und entwickeln Ideen und Produkte. Kreativschaffende denken gesamtgesellschaftlich und übernehmen gern Verantwortung. Extrem schnell, gemeinwesenorientiert und kompetent.
Das sieht man beispielsweise eindrucksvoll an den Projekten, die beim Hackathon #WirvsVirus an nur einem Wochenende entstanden sind. Innovationen entstehen auch in Krisenzeiten. Aber die nachhaltige Umsetzung neuer Ideen funktioniert nicht unter Existenzangst.
Ziel muss sein, die Unternehmerinnen und Unternehmer, die eben noch sicher im Sattel sitzen, dort zu lassen. Fatal wäre es, um im Bild zu bleiben, wenn sie zunächst alle Pferde verkaufen müssten, um dann Hilfe vom Staat zu erhalten. Eine weiter funktionierende Designbranche hingegen kann und wird Deutschland mit durch diese Krise tragen. Design schafft als strategisches Instrument in jeder Wirtschaftsbranche wie auch in der Gesellschaft immer einen Mehrwert.
Deutscher Designtag e.V.
Der Deutsche Designtag e.V. (DT) ist die Dachorganisation der bundesweit ausgerichteten Fach- und Berufsverbände sowie Institutionen des Designs in Deutschland und wirkt an der Schnittstelle zwischen Design, Politik und Ökonomie. Er repräsentiert 360.000 Designerinnen und Designer und 60.000 Designunternehmen in Deutschland mit rund 20 Mrd. Euro Umsatz gegenüber der Regierung und der Verwaltung des Bundes, der Länder und der Europäischen Union in allen übergreifenden designpolitischen Angelegenheiten. Der DT vertritt die Branche Design in politischen Gremien, zum Beispiel als Sektion Design im Deutschen Kulturrat sowie gegenüber der Initiative Kultur- und Kreativwirtschaft. Er fördert Designverständnis und steht für den Wert, den Design für den Fortschritt von Unternehmen und Organisationen, von Gesellschaft und Kultur leistet.
Der Deutsche Designtag ist ein vitales Beispiel für gelebte Demokratie und bürgerschaftliches Engagement. Seine Arbeit basiert auf der ehrenamtlichen Tätigkeit der Delegierten seiner Mitgliedsorganisationen. Wer sich designpolitisch einbringen möchte, muss Mitglied in einem der 12 Mitgliedsverbände des Designtags sein (Stand März 2020):
Allianz deutscher Designer (AGD) e.V. | BDG Berufsverband der Deutschen Kommunikationsdesigner e.V. | Deutscher Werkbund e.V. (DWB) | Forum für Entwerfen e.V. (FfE) | Forum Typografie e.V. (FT) | HACE-Stiftung | Illustratoren Organisation e.V. (IO) | Internationales Design Zentrum Berlin e.V. (IDZ) | Netzwerk für Mode-, Textil-, Interieur- und Accessoire-Design e.V. (VDMD) | Typographische Gesellschaft München e.V. (tgm) | Universal Design Forum e.V. (UDF) | Verband Deutscher Industrie Designer e.V. (VDID)
Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg hat ein Soforthilfeprogramm aufgelegt: Gewerbliche Unternehmen, Sozialunternehmen und Angehörige der Freien Berufe, die sich unmittelbar infolge der Corona-Pandemie in einer existenzbedrohenden wirtschaftlichen Lage befinden und massive Liquiditätsengpässe erleiden, werden mit einem einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschuss unterstützt.
Als Deutscher Kulturrat sind wir froh, dass Bund und Länder so schnell Hilfspakete auf den Weg gebracht haben. Heute wird der Bundesrat über die am Mittwoch vom Deutschen Bundestag verabschiedeten Hilfspakete entscheiden. Nach Inkrafttreten der Gesetze wird der Weg für die Umsetzung frei sein.
Betriebsmittelzuschuss Bei der Umsetzung der Maßnahmen für Betriebskostenzuschüsse kommt es darauf an, dass das Versprechen des unkomplizierten Zugangs zu den Zuschüssen auch eingehalten wird. Die Bundesregierung hat von einem speziellen Nothilfefonds für den Kultur- und Medienbereich Abstand genommen und darauf verwiesen, dass Solo-Selbständige und kleinere Unternehmen der Kultur- und Kreativwirtschaft in die allgemeinen Hilfsprogramme eingeschlossen sind. Jetzt steht die Nagelprobe zur Passfähigkeit der Programme an.
Arbeitslosengeld II Der Zugang zu Arbeitslosengeld II soll erleichtert werden, um diejenigen, die in Not fallen, aufzufangen. So soll die Vermögensprüfung wegfallen und Mietkosten ohne weitere Prüfungen übernommen werden. Auch ist die allgemeine Verfügbarkeit für den Arbeitsmarkt für einen begrenzten Zeitraum keine Voraussetzung, um Arbeitslosengeld II zu erhalten. Diese Erleichterungen müssen sich auch im Aufwand zur Beantragung und bei der Prüfung der Unterlagen widerspiegeln, sodass die Betroffenen schnell die Mittel erhalten.
Künstlersozialversicherung Mit Blick auf die Künstlersozialversicherung wäre ein Entlastungszuschuss des Bundes in die Künstlersozialversicherung für dieses Jahr ein wichtiger Schritt, der den abgabepflichtigen Unternehmen zu Gute kommen würde. Viele Unternehmen, wie z.B. Verlage oder Galerien, verspüren schon jetzt massive Umsatzeinbrüche. Ein Entlastungszuschuss könnte zur Absenkung des Abgabesatzes zur Künstlersozialkasse genutzt werden, was unmittelbar die Liquidität der abgabepflichtigen Unternehmen aus der Kultur- und Kreativwirtschaft und anderer Wirtschaftszweige erhöhen würde.
Was die versicherten Künstlerinnen und Künstler betrifft, sollte in diesem Jahr das Mindesteinkommen zusätzlich unterschritten werden können. Es steht ansonsten zu befürchten, dass im kommenden Jahr viele Versicherte ihren Versicherungsschutz verlieren werden, weil sie zum dritten Mal innerhalb von sechs Jahren das Mindesteinkommen nicht erreichen.
Förderung von Vereinen
Im Januar dieses Jahr wurde die Errichtung der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt parlamentarisch beschlossen. Die Stiftung soll im April ihre Arbeit in Neustrelitz aufnehmen. Sie soll jährlich 30 Mio. Euro an Budget zur Verfügung haben. Ihre Sinnhaftigkeit kann die Stiftung jetzt unter Beweis stellen, in dem sie schnell Hilfen an zivilgesellschaftliche Organisationen vergibt. Beispielweise brauchen soziokulturelle Zentren, Kunstvereine und andere als Vereine organisierte Kulturakteure jetzt Unterstützung für laufende Kosten, um künftig weiterhin für Künstlerinnen und Künstler sowie die Bevölkerung da zu sein.
Nationaler Kulturinfrastrukturförderfonds
Eine weitere mittelfristig wirkende Maßnahme wäre ein nationaler Kulturinfrastrukturförderfonds. Die Auswirkungen der Corona-Pandemie werden noch lange zu spüren sein. Eine funktionierende, verlässliche kulturelle Infrastruktur ist erforderlich, damit auch in der Zukunft Aufträge an Künstler vergeben werden können und Kulturorte erhalten bleiben. Die Kultur kann Antworten auf die durch die Krise ausgelösten gesellschaftlichen Verwerfungen geben. Jetzt kann die Bundeskulturpolitik groß denken und die notwendigen Mittel für einen nationalen Kulturinfrastrukturförderfonds aus dem Notfalltopf der Bundesregierung abfordern. Kultur ist gerade in der Krise Lebensmittel.
In diesem Newsletter finden Sie eine Aktualisierung über die Hilfsangebote der Länder sowie der unmittelbaren Hilfen aus dem Kulturbereich selbst.
Wenn Sie weitere Informationen haben, teilen Sie sie uns bitte mit. Die Informationen werden kontinuierlich aktualisiert.
Geben Sie bitte diesen „Corona versus Kultur – Newsletter“ weiter und verweisen Sie auf unser Webangebot.
Wer den Corona versus Kultur – Newsletter noch nicht regelmäßig bekommt, kann sich einfach in den Newsletterverteiler des Deutschen Kulturrates (www.kulturrat.de/#newsletter) eintragen.
Bleiben Sie gesund
Ihr
Olaf Zimmermann Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates
Mit Soforthilfen in Form von Zuschüssen unterstützen Bundesregierung und Landesregierung in der Corona-Krise kleine und mittlere Unternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen sowie Solo-Selbstständige und Freiberufler*innen. Die Zuschüsse können ab sofort bis zum 30. April 2020 online beantragt werden.
Das Soforthilfeprogramm Corona des Bundes sieht für Kleinunternehmen direkte Zuschüsse in Höhe von 9.000 Euro bzw. 15.000 Euro vor. Die Landesregierung stockt das Programm noch einmal auf und unterstützt über die NRW-Soforthilfe 2020 Unternehmen mit zehn bis 50 Beschäftigten mit 25.000 Euro.
Damit das Geld so schnell wie möglich fließt, können Betroffene das elektronische Antragsformular ab sofort online u.a. auf der Seite www.wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020 finden. Die Anträge werden auch am Wochenende von den Mitarbeitenden der Bezirksregierung bearbeitet.
Kleinunternehmen, Angehörige der Freien Berufe, Gründer*innen und Solo-Selbstständigen wird folgende Unterstützung zur Vermeidung von finanziellen Engpässen in den folgenden drei Monaten gewährt:
9.000 Euro: bis zu fünf Beschäftigte (Bundesmittel) 15.000 Euro: bis zu zehn Beschäftigte (Bundesmittel) 25.000 Euro: bis zu fünfzig Beschäftigte (Landesmittel) Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
Das Unternehmen muss vor der Krise wirtschaftlich gesund gewesen sein. In Folge der Corona-Krise haben sich entweder die Umsätze gegenüber dem Vorjahresmonat mehr als halbiert, oder die vorhandenen Mittel reichen nicht aus, um die kurzfristigen Zahlungsverpflichtungen des Unternehmens zu erfüllen (bspw. Mieten, Kredite für Betriebsräume, Leasingraten), oder der Betrieb wurde auf behördliche Anordnung geschlossen.
Bund und Land sind darauf eingerichtet, dass alle Unternehmen mit den vorgenannten wirtschaftlichen und finanziellen Problemen das Programm in Anspruch nehmen können. Eine Kumulierung mit anderen öffentlichen Hilfen ist zulässig, soweit dadurch keine Überkompensation eintritt.
Mehr Informationen zum NRW-Soforthilfe-Programm finden Sie hier. Das Wirtschaftsministerium hat eine Hotline eingerichtet, die von Montag bis Freitag sowie am Wochenende von 8 bis 18 Uhr erreichbar ist: 0211 61772-555
Weitere Informationen zu Unterstützungsmöglichkeiten finden Sie auf unser laufend aktualisierten Info-Seite.
Finanzielle Hilfen zur Abfederung der Auswirkungen der Corona-Pandemie: Hier finden Sie alle aktuellen Informationen zu den unterschiedlichen finanziellen Hilfen – für Freiberufler und Solo-Selbständige, Unternehmen aller Größen sowie für Beschäftigte.
Germany’s Next Topmodel 2020 war im Januar zu Gast bei der Anja Gockel Fashionshow „JOY“ im Hotel ADLON Kempinski Berlin – die Folge wird am Donnerstag, den 19.03.2020 um 20:15 uhr auf ProSieben ausgestrahlt.
Wenn Sie nicht zu uns kommen können, kommen wir zu Ihnen!
Machen Sie es sich zuhause gemütlich und lassen Sie sich von Ihrem Auswahlpaket überraschen. Suchen Sie sich Ihr schönstes Outfit von 1-18 aus. In dieser Farbigkeit, packe ich, Anja Gockel persönlich, Ihr Auswahlpaket mit einer großartigen Überraschung. Auch unsere beliebten Liu & Jo Jeans und unsere nachhaltigen Cashmereteile von Edelziege können Sie sich wünschen.
Unsere Schneidermeisterin Frau Schmidt ist täglich zu den regulären Zeiten per E-Mail im Atelier erreichbar.
Jeden Tag erreichen neue Nachrichten über die Ausbreitung der Pandemie und die Versuche, diese zu verlangsamen.
Euer VDMD hält Euch, was die Unterstützung bei Krise betrifft, immer auf dem Laufenden über neue Hilfsprogramme, Interviews und allem Anderen, dass damit zu tun hat. Diese Informationen findet Ihr auf den SocialMedia-Kanälen des VDMD: https://www.facebook.com/VDMD.de/
Die Modedesignerin Tonia Merz ist seit 19 Jahren selbstständig und hat mehrere Angestellte. Ihr ist es in alle den Jahren gelungen, sichere Arbeitsplätze zu schaffen und ihren Lebensunterhalt zu bestreiten.
Ihr ist es trotz überdurchschnittlich viel Arbeit nicht gelungen, Rücklagen zu bilden, die sie und ihr Team durch eine Krise, wie wir sie derzeit erleben, retten könnten.
Wie Tonia Merz geht es vielen Kreativschaffenden in Deutschland. Daher unterstützen wir ihre Petition selbstverständlich, zumal wir der gleichen Meinung sind.
Die Veranstalter eines Awards ist auf uns zugekommen. Sie bieten seit 1. März (Eröffnung) eine GREEN CHALLENGE an, mit der Aussicht auf einen Gewinn über 500.000 €. Die Einreichungen müssen bis zum 1. April erfolgen.
Sie schreiben selbst: Sind Sie Unternehmer mit einem innovativen Start-up, das zu einem nachhaltigeren Planeten beiträgt?
Nehmen Sie an derGreen Challenge teil, einem der größten jährlichen internationalen Wettbewerbe für Unternehmer, die Nachhaltigkeit, Unternehmertum und Kreativität erfolgreich verbinden. Ihre Idee sollte innerhalb von zwei Jahren marktreif sein. Stellen Sie Ihr Start-up auf, um 500.000 € und sechs Monate Experten-Coaching zu gewinnen.