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7. KUNST.KULTUR.KONGRESS für Nachhaltigkeit

Der COUNCIL für KUNST und DESIGN lädt herzlich ein zu seiner 3. Veranstaltung
innerhalb des 7. KUNST.KULTUR.KONGRESSes
für Nachhaltigkeit am 13. Juli 24 im Theatersaal, Bibrastraße 6 mit dem Thema:
Nachhaltige Transformation unserer Gesellschaft.
Warum hören wir so wenig auf die Wissenschaft?

Zum 7. Mal veranstaltet der COUNCIL für
KUNST und DESIGN einen 3-teiligen Kongress für die nachhaltige Transformation unserer Gesellschaft unter den Aspekten Sozial.Ethik, Ökologie, Ökonomie, Kultur und KI.

Der Council will mit seinen Veranstaltungen die notwendigen Transformationen weiter mitgestalten und spricht mit Menschen aus Wirtschaft, Politik, Medien, Stakeholder, NGOs und wissenden Persönlichkeiten darüber, wie, und vor allem mit welchem Jetzt Tun wir Alle zu einer neuen nachhaltigen Kultur des Umgangs kommen in Ökonomie, Ökologie, Ethik und Sozio.Kultur.

Am 13. Juli 2024 findet um 18 Uhr (Einlass um 17 Uhr) im Theatersaal, Bibrastraße 6 die 3. Veranstaltung des 7. Nachhaltigkeits.Kongresses statt mit dem Thema

NACHHALTIGE TRANSFORMATION UNSERER GESELLSCHAFT
Warum hören wir so wenig auf die Wissenschaft?

Mit dieser Frage beschäftigen sich drei renommierte Wissenschaftler:
Dr. Gregor Hagedorn aus Berlin in Bezug auf die ökologische Ebene der Transformation,
Prof. Dr. Peter Bofinger auf der ökonomische Ebene, und
Benedikt Stegmayer beleuchtet die sozio.kulturelle Ebene.
Eine sozial orientierte Vision für die Transformation der Gesellschaft muss die ökologische Nachhaltigkeit, soziale Gerechtigkeit, wirtschaftliches Wachstum und Kultur miteinander in Einklang bringen. Die Industriedesignerin und Expertin für Nachhaltigkeit Frederike Kintscher-Schmidt führt und moderiert durch den Abend.

Dr. Gregor Hagedorn ist ein deutscher Wissenschaftler, der sich mit Fragen der Natur- und Klimakrise beschäftigt. Er ist bekannt für seine Arbeit in der Biodiversitätsforschung und seine Bemühungen, wissenschaftliche Erkenntnisse in politische und gesellschaftliche Entscheidungen einfließen zu lassen. Dabei betont er die Bedeutung wissenschaftlicher Erkenntnisse in der politischen und gesellschaftlichen Entscheidungsfindung für die Transformation hin zu einer nachhaltigen Gesellschaft.

Prof. Dr. Peter Bofinger ist renommierter deutscher Wirtschaftswissenschaftler und war Mitglied des Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, oft auch als „Wirtschaftsweise“ bezeichnet. Er unterstützt einen integrativen Ansatz zur Nachhaltigkeit in der Wirtschaft, der ökologische, ökonomische und soziale Aspekte berücksichtigt. Er plädiert für eine aktive Rolle des Staates, die Implementierung wirksamer Marktmechanismen wie der CO2-Bepreisung und die Förderung von Investitionen in grüne Technologien.

Benedikt Stegmayer – der zukünftige Kulturreferent Würzburgs ist ein Kulturwissenschaftler, der sich intensiv mit Fragen der Kultur als zivilisatorische Grundlage für Nachhaltigkeit beschäftigt. Er ist in seiner täglichen Arbeit damit beschäftigt, Kulturinstitutionen im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung zukunftssicher zu machen. Er setzt sich für eine Integration von Nachhaltigkeit in kulturelle Praktiken und Institutionen ein. Er sieht die Kultur als Fundament der Gesellschaft und ihre Förderung damit als wesentlichen Bestandteil der Nachhaltigkeit.

Der Eintritt ist frei.
Einlass ist um 17 Uhr – Beginn 18 Uhr.
Bei Anmeldung Reservierung eines festen Platzes
Anmeldung über:  info@artdesigncouncil.de
oder 0176 31268197

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IMPORTANT.NEWS – Stellungnahme zu Honoraruntergrenzen

Der Rat Arbeit und Soziales des Deutschen Designtag hat eine Stellungnahme zu Honoraruntergrenzen erstellt, die der Deutsche Kulturrat an Kulturstaatsministerin Claudia Roth weitergeleitet hat.

Deutscher Designtag e.V.
Der Deutsche Designtag e.V. (DT) ist die Dachorganisation der Fach- und Berufsverbände sowie
Einrichtungen des Designs in Deutschland.

Stellungnahme
Honoraruntergrenzen bei öffentlicher Förderung und öffentlichen Aufträgen

Designerinnen und Designer sind hochqualifizierte Kommunikationsexperten und
-expertinnen, deren Leistungen und Werke es ermöglichen, Aufmerksamkeit zu generieren und
zielgruppengerecht Inhalte zu vermi!eln oder Produkte nutzbar zu machen. Um qualitativ
hochwertige Designleistungen anbieten zu können, müssen betriebliche Ausgaben und
Einnahmen kalkuliert sowie die notwendigen sozialen Absicherungen berücksichtigt werden.
Geschieht dies nicht in ausreichendem Umfang, droht bei Tätigkeitsende die Altersarmut – und
das zieht gesamtgesellschaftliche Folgekosten nach sich.

Designleistungen spielen im Rahmen der Kulturförderung eine große Rolle: Theaterplakate,
Raumgestaltungen, Kostüme und Ausstellungsdesigns, audiovisuelle Beiträge oder
Informationsflyer, all dies und noch viel mehr wird durch Designerinnen und Designer erstellt.
Oft werden Designleistungen im Rahmen öffentlicher Aufträge vergeben – auch hier gilt es
darauf zu achten, dass Untergrenzen nicht unterschritten werden.

Der Deutsche Designtag begrüßt daher ausdrücklich die Initiative der Kultur-MK, eine
Honorarmatrix zur Verbesserung der Einkommenssituation selbständiger Künstlerinnen,
Künstler und Kreativer aufzusetzen und diese in den Förderrichtlinien des Bundes, der Länder
und der Kommunen zu verankern.

Als Dachverband, dem Berufsverbände und Interessenvertretungen aus unterschiedlichen
Bereichen des Designs angehören, sieht sich der DT in der Verantwortung, die Einführung von
Honoraruntergrenzen mit disziplinenübergreifenden Empfehlungen konstruktiv zu begleiten.
Das Einkommen von Designerinnen und Designern muss sowohl Qualifizierung als auch
Leistung sowie die gestalterische Arbeitspraxis abbilden. Daraus ergibt sich als
Honoraruntergrenze für eine selbständige gestalterische Leistung ein Tagessatz von 690
Euro.

Der Deutsche Designtag weist darauf hin, dass es sich bei o. g. Honorarempfehlungen um
Untergrenzen für Werkvergütungen handelt. Im Designbereich sind weitere Spezifika zu
beachten, wie das Recht auf Nennung der Urheberin, des Urhebers, eine Vergütung in
Abhängigkeit von den eingeräumten Nutzungsrechten und die Möglichkeit, das Werk zur
Eigenwerbung zu verwenden. Des Weiteren sind Reisekosten ebenso wie Material oder etwaige
Leistungen Dritter (Fremdleistungen) gesondert zu vergüten. Zu beachten ist weiter, dass es
sich bei den genannten Beträgen um Ne#o-Beträge handelt. Bei mehrwertsteuerpflichtigen
Designerinnen und Designern fallen zusätzlich je nach Leistung 7 % bzw. 19 % Mehrwertsteuer
an, die aufgeschlagen werden müssen.

Die gesamte Stellungnahme finden Sie hier.

#Design #Honorar #Untergrenze #Stellungnahme #Berlin #Politik #Arbeit #Soziales

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