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Novemberhilfe ist für Kulturschaffende gedacht!

Soloselbständige können 75% des Umsatzes von Nov. 2019 oder vom durchschnittlichen Jahresumsatz umgerechnet auf 4 Wochen Schließungszeit beantragen, wenn sie mind. 80% ihre Hauptberufs im Veranstaltungsbereich umsetzen.

Als Berechnungszeitraum entweder Umsätze aus November 2019 oder Jahresdurchschnitt 2019 angeben.

Abzuziehende Umsätze November 2020 NUR für Leistungen in diesem November! Auch keine Überbrückungshilfe!

Soloselbständige mit geschäftlichem Elster-Zugang können jetzt direkt beantragen, wer schon Überbrückungshilfe I oder II beantragt hat sowie weitere Unternehmen nur per Steuerberatung.

Antragsstellung ist bis Januar möglich.

Hier Antrag stellen: https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Novemberhilfe/novemberhilfe.html
Weitere Infos auf www.alarmstuferot.de

Das heißt, Künstler:innen, Techniker:innen etc., die zu mind. 80% von Veranstaltungen leben, sind antragsberechtigt!
Geld soll sehr schnell kommen!

Nochmal Definition Hauptberuf laut dieser Vollzugshinweise:

Soloselbständige und selbständige Angehörige der Freien Berufe sind dann … im Haupterwerb tätig, wenn sie die Summe ihrer Einkünfte im Jahr 2019 zu mindestens 51 % aus ihrer gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit erzielen.

Definition Soloselbständig: selbständig im Hauptberuf und keine Vollzeitangestellten!

Tipps:
Falls Elster-Zertifikat nicht akzeptiert wird, handelt es sich wohl um eines zur privaten Steuernummer. Dann muss ein neues beantragt werden für die Selbständigkeit. Code wird per Post zugesendet.

Vorher Tipps von Alarmstufe Rot lesen, weil Antragstellende selbst angeben müssen, ob sie direkt, indirekt, über Dritte betroffen oder Mischbetrieb sind.

Vorher inländlische Netto-Umsätze ausrechnen: entweder Nov oder er Durchschnitt aus dem ganzen Jahr 2019.

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Corona: Kultureinrichtungen bleiben im Lockdown, aber Licht am Ende des Tunnels

Deutscher Kulturrat fordert Kulturminister der Länder zum schnellen Handeln auf

Berlin, den 26.11.2020. Die am 28.Oktober 2020 für November auf der Konferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder beschlossenen Corona-Maßnahmen werden, nach dem gestrigen Beschluss der Ministerpräsidenten und der Bundeskanzlerin, bis zum 20. Dezember 2020 bundesweit verlängert. Die auf Grund dieses Beschlusses geschlossenen Betriebe und Einrichtungen, also auch die betroffenen Kultureinrichtungen, bleiben damit leider zunächst weiterhin geschlossen.

Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, ist froh, dass das Infektionsschutzgesetz kurz vor seiner Verabschiedung in der letzten Woche geändert wurde. Wir hatten angemahnt, dass Theater, Museen, Bibliotheken, Konzerthäuser, Kinos viel mehr als reine Vergnügungsorte sind und das sie nach unserer Verfassung (GG Art. 5, Abs. 3) unter besonderem Schutz steht, präsentiert wird. Der Deutsche Bundestag hatte in der letzten Minute in diesem Sinne das Gesetz geändert.

Das neue Infektionsschutzgesetz zeigt jetzt erste Wirkung. In dem o.g. Beschluss steht: „Beim weiteren Vorgehen ist zu beachten, dass das Infektionsschutzgesetz vorsieht, bei Beschränkungen des Betriebs von Kultureinrichtungen oder von Kulturveranstaltungen der Bedeutung der Kunstfreiheit Rechnung zu tragen. Sobald dies angesichts der Infektionslage möglich ist, sollten daher die Kultureinrichtungen wieder öffnen können. Die Kulturminister werden beauftragt, hierfür eine Strategie zu erarbeiten, die den notwendigen Vorlauf und hinreichende Planungssicherheit gewährleistet.“

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Wie zu erwarten war, wird der Lockdown für Kultureinrichtungen noch bis zum 20. Dezember fortgeführt. Dies bedauern wir sehr! Aber wir sehen auch, dass das Infektionsgeschehen es noch nicht zulässt, den Lockdown zu beenden. Der Kulturbereich ist fast durchgängig seit März im Lockdown. Es muss jetzt geklärt werden, wie lange wir noch diese Sonderlasten tragen müssen, oder ob nicht auch andere Bereiche, wie zum Beispiel der Handel, einen Teil der notwendigen Beschränkungen übernehmen sollten. Wir sind im Angesicht der schwierigen Lage für den Kulturbereich froh, dass es uns gelungen ist, im Infektionsschutzgesetz durchzusetzen, dass Theater, Museen, Bibliotheken, Konzerthäuser, Kinos u.a. eindeutig als Orte der Kunst, die unter besonderem Schutz durch unsere Verfassung stehen, genannt werden. Bei Untersagungen oder Beschränkungen im Bereich der Kultur muss der Bedeutung der Kunstfreiheit jetzt zwingend Rechnung getragen werden. Die Kulturminister der Länder erhalten durch dieses Gesetz jetzt die Möglichkeit, eine Strategie zur baldigen Öffnung der Kultureinrichtungen vorzulegen. Wir erwarten, dass die Kulturminister diese Aufgabe beherzt angehen und ihrer Verantwortung gerecht werden. Der Kulturbereich muss so schnell wie möglich wieder geöffnet werden. Wir sehen ein wenig Licht am Ende des Tunnels.“

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Horst Lichter ist „Hutträger des Jahres 2020“ – Wir gratulieren herzlich!

Copyright Sandra Irmler/Gemeinschaft Deutscher Hutfachgeschäfte e. V.

Er liebt alte Autos, Motorräder, Antiquitäten, Essen, Trinken und Hüte und Mützen! Horst Lichter ist Hutträger des Jahres 2020.

Für seine Hut-Leidenschaft zeichnete der Hutverband GDH e.V. den beliebten Moderator, Autor und Fernsehkoch zum achten „Hutträger des Jahres 2020“ aus und überreichte ihm den goldenen Hut-Award. Die Verleihung setzt den Höhepunkt des „Internationalen Tag des Hutes“ am 25. November 2020, der in der Hut-Modebranche mit Aktionen gefeiert wird.

Horst Lichter – ebenso vielseitig wie sympathisch

– Seine Fans kennen ihn als humorigen Moderator und Koch von „Lafer!Lichter!Lecker!“ oder „Die Küchenschlacht“.
– Der Autor mehrerer Kochbücher wurde mit der Goldenen Kamera als bester TV-Koch ausgezeichnet und erhielt 2019 eine Romy in der Kategorie Show/Unterhaltung.
– Als ausgewiesener Fachmann für schöne alte Dinge mit Geschichte präsentiert Horst Lichter seit 2013 im ZDF „Bares für Rares“ und wurde dafür mit der Goldenen Kamera und dem Deutschen Fernsehpreis ausgezeichnet.
– Neben den täglichen „Bares für Rares“ Sendungen wird er, wie jedes Jahr, am 25.12.20, um 19.15 Uhr mit seiner sehr Sendung „Horst Lichter sucht das Glück“ im ZDF zu sehen sein.


Horst Lichter:
„Ich freue mich sehr und es ist mir eine Ehre Hutträger des Jahres zu sein, weil ich Hut aus Leidenschaft und Überzeugung trage. Es hat was von Stil, es hat was von Klasse. Es zieht einen Mann an – auch die Jungen. Ich bin froh, dass mein Sohn ebenso gerne Hut und Caps trägt. Herzlichen Dank für den goldenen Hut-Award. Es ist sehr schade, dass ich jetzt nicht all die Herrschaften hier drücken kann, die ich gerne jetzt drücken würde. Dankeschön.“

Den goldenen Hut-Award als „Hutträger des Jahres 2020“ des Hutverbands GDH wird er zu Hause neben die anderen Auszeichnungen stellen.

Horst Lichter ist der achte gekürte „Hutträger des Jahres“ der GDH und Nachfolger von prominenten Hutträgern/innen:

Johannes Oerding (2019), Massimo Sinató (2018), Gregor Meyle, (2017), Jan Josef Liefers (2016), Roger Cicero (2015), Andreas Hoppe (2014) und Nadine Angerer (2013).

Prominente Persönlichkeiten, die Hüte und Mützen lieben, so wie die Mitglieder des Hutverbands GDH e.V., inhabergeführte Hutgeschäfte mit langer Tradition und Headwear-Hersteller (Göttmann, Balke Fashion, Gebeana, Faustmann, Mayser, Fiebig und Wegener) aus ganz Deutschland. Dafür bedankt sich der Hutverband herzlich.

Die Verleihung setzt den Höhepunkt des „Internationalen Tag des Hutes“ am 25. November 2020, der im Huthandel mit Corona-konformen Aktionen gefeiert wurde.

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Südwesttextil und AFBW – 3. Auflage von „Textil kann viel“

„Unsere Erfolgsbroschüre „Textil kann viel“ geht in die dritte Runde. Pünktlich zu den Messen Heimtextil und Techtexil im Mai 2021 soll die 3. Auflage erscheinen.

Doch damit das möglich wird, brauchen wir Sie und Ihren Input. Machen Sie mit und präsentieren Ihre Produkte in diesem textilen Schaufenster von Baden-Württemberg!

Mit der (gedruckten wie auch online verfügbaren) Broschüre wollen wir wieder mit Produkten und Innovationen aus möglichst vielen Mitgliedsunternehmen unseren Zielgruppen in Politik, Medien, Gesellschaft (Eltern, Schülern) die Vielfalt unserer Branche zeigen und beweisen, dass Textil mehr ist, als viele wissen.

Bitte wählen Sie dazu aus Ihrem Sortiment ein Produkt aus, das eine oder mehrere der folgenden Eigenschaften aufweist:

– neu
– innovativ
– einzigartig / erstmalig
– originell
– besondere Funktionalität, besonderer Effekt
– besonders renommiert (bekannte Marke)
– technologischer Impuls für andere Branchen
– „altes neu erfunden“ (traditionelle Technik, die in neuen Einsatzgebieten wirkt, neue Kundengruppen öffnet, neue Märkte erobert)
– besonders repräsentativ für Baden-Württemberg

Diejenigen von Ihnen, die in der 2. Auflage schon mit dabei waren, haben die Möglichkeit ihren Eintrag zu aktualisieren.

Wir sind gespannt auf Ihren Beitrag zu „Textil kann viel“! Zur weiteren Planung bitten wir Sie, uns bis zum 22. Januar 2021 per E-Mail an diebold@suedwesttextil.de mitzuteilen, ob Sie Teil dieses „Schaufensters“ sein möchten. Die Teilnahme ist KOSTENLOS! Bitte schicken Sie uns bis zu diesem Termin max. 3 aussagefähige Produktfotos in druckfähiger Qualität (300 dpi) sowie eine Kurzbeschreibung Ihres Unternehmens (max. 550 Zeichen als Fließtext) und des Produkts (max. 750 Zeichen in Spiegelpunkten).

Nutzen Sie die Chance und präsentieren Ihre fantastischen Produkte!

Wir freuen uns auf Ihr Feedback.

Herzliche Grüße

Ihr Team von Südwesttextil & AFBW“

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Kultureinrichtungen sind mehr als Freizeiteinrichtungen

Sehr geehrte Damen und Herren,  

gestern haben der Deutsche Bundestag und der Bundesrat mit der Verabschiedung des Infektionsschutzgesetzes eine wichtige Entscheidung für den Kulturbereich getroffen. Bundespräsident Steinmeier unterzeichnete das Gesetz noch am späten Abend. 

Anders als zuerst geplant wurde im Infektionsschutzgesetz, das korrekt „Drittes Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ heißt, im § 28a „Besondere Schutzmaßnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2“ die Untersagung oder Beschränkung des Betriebs von Einrichtungen, die der Kultur und der Freizeitgestaltung zuzurechnen sind nicht mehr in einen Topf geworfen.

Wir hatten am 10. November den Deutschen Bundestag aufgefordert, den Kulturbereich im Gesetz als eigenständigen Bereich zu benennen und damit den zuerst vorgelegten Entwurf zu ändern.

Kultur, so unsere Forderung, soll nicht mehr unter Freizeit subsumiert werden. Eine Trennung von Kultur- und Freizeiteinrichtungen wird, so unsere Position, dem besonderen Charakter der Kultureinrichtungen, die eben mehr als Freizeiteinrichtungen sind, besser gerecht.

Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages änderten den Gesetzesvorschlag. Im § 28a Ziffer 7 wurden die Kultureinrichtungen nun eigenständig aufgenommen: „Untersagung oder Beschränkung von Kulturveranstaltungen oder des Betriebs von Kultureinrichtungen“.

In der dazugehörigen Begründung heißt es, wie ebenfalls von uns gefordert, nun: „Mit der neuen Nummer 7 wird ein eigenes Regelbeispiel für Beschränkungen im Kulturbereich geschaffen. Die Untersagung und Beschränkung des Betriebs von Kultureinrichtungen oder von Kulturveranstaltungen sind insbesondere grundrechtsrelevant mit Blick auf die Kunstfreiheit nach Artikel 5 Absatz 3 des Grundgesetzes, der die künstlerische Betätigung selbst („Werkbereich“), aber auch die Darbietung und Verbreitung des Kunstwerks („Wirkbereich“) umfasst und damit auf Seiten der Veranstalter wie auch der Künstlerinnen und Künstler selbst wirksam wird. Bei Untersagungen oder Beschränkungen im Bereich der Kultur muss der Bedeutung der Kunstfreiheit ausreichend Rechnung getragen werden. Beschränkungen insbesondere des Wirkbereichs können in einer volatilen Pandemielage mit dem Ziel einer Reduzierung von Infektionszahlen erforderlich sein, um den Schutz von Leben und körperlicher Unversehrtheit angemessen gewährleisten zu können.“

Kultureinrichtungen sind mehr als Freizeiteinrichtungen. Das wird mit der gestrigen Entscheidung des Deutschen Bundestages und des Bundesrates deutlich. Theater, Museen, Bibliotheken, Konzerthäuser, Kinos u.a. sind viel mehr als reine Vergnügungsorte, es sind die Orte, an denen Kunst, die nach unserer Verfassung (GG Art. 5, Abs. 3) unter besonderem Schutz steht, präsentiert wird. In der Begründung steht nun der für uns wichtige Satz:

Bei Untersagungen oder Beschränkungen im Bereich der Kultur muss der Bedeutung der Kunstfreiheit ausreichend Rechnung getragen werden.“

Wir danken den Abgeordneten des Deutschen Bundestages für ihre große Unterstützung. In der Pandemie ist es für uns wichtig, auf die besondere Rolle, die das Offenhalten von Kultureinrichtungen hat, hinweisen zu können.

Künftige Einschränkungen für Kulturorte wegen der Pandemie müssen auf Grund der neuen Regelungen im Infektionsschutzgesetz von den Regierungen (Bund und Länder) begründet werden. Das ist gut so!

Bleiben Sie gesund!

Ihr

Olaf Zimmermann
Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates

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TexShield by Multi-Plot Europe

Unser Firmen.Partner Multi-Plot ist mit seiner medizinischen Marke TexShield auf den Markt der Corona-Masken gestartet.

„Die Firma Multi-Plot ist erfahrener Experte für textile Produktentwicklung und Microfactory seit 1990.

Aber auch uns traf Corona – wie so viele Betriebe – und wir haben unsere Köpfe zusammengesteckt und überlegt, wie wir unseren Beitrag leisten können, die Pandemie zu überwinden.

Unsere Kompetenz im Bereich Textildruck und die bereits vorhandenen Kontakte haben die Idee hervorgebracht eine Maske herzustellen, die noch sicherer ist. So haben wir eine textile Beschichtungsanlage von Rimslow Mimaki und eine Imprägnieranlage für den Kampf gegen Corona in Betrieb genommen und Textilien mit der HeiQ Viroblock Technologie beschichtet. Zusammen mit einem lokalen Partner produzieren wir zudem hochwertige OP-Masken mit Zertifizierung nach EN 14683 Typ 2 mit optionaler antiviraler HeiQ Viroblock Technologie.

So entstand das TexShield. Aktuell können wir so gut wie jeden Stoff mit der Beschichtung versehen.“
(Quelle: https://texshield.de/die-geschichte/)

TexShield verleiht Stoffen eine gegen Viren und Bakterien resistente Oberfläche.

Das verwendete Ausrüstungsmittel eliminiert > 99,9 % des humanen Coronavirus 229E. Es wurde nach ISO 20743 (antibakterielle Wirkung) und ISO 18184 (antivirale Wirkung) getestet. Enthält ein Biozid auf Basis von Silberchlorid und Titandioxid. Die Ausrüstung ist sicher für die Haut und Ideal für Masken.

www.texshield.de

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Der kulturpolitische Wochenreport (46. KW)

Sehr geehrte Damen und Herren,  

Corona hat den Kulturbereich fest im Griff und wird ihn wohl auch nicht Ende des Monats wieder loslassen. Wir müssen davon ausgehen, dass der zweite Lockdown im Winter weiter gehen wird. Deshalb ist es so wichtig, die ökonomischen Bedingungen für ein Überleben in der Krise zu verbessern.

Aber offensichtlich scheint das nicht besonders schwer zu sein. Helge Schneider hat Bundesfinanzminister Olaf Scholz, MdB auf Facebook eine Nachricht übermittelt und prompt reagiert der Bundesfinanzminister: So machen wir es.

Gestern Abend sprach ich lange mit einem Journalisten und fragte ihn, ob die Kulturschaffenden und Kulturjournalisten wirklich glauben, dass so in Berlin Politik gemacht wird. Die Antwort war deutlich: Viele JA. Aber der Journalist hat aber auch deutlich gesagt, dass wir selbst daran schuld seien, dass gerade im Kulturbereich so wenig Wissen über die politischen Abläufe vorhanden sind. Wir erklären zu wenig.

Was macht eine Organisation wie der Deutsche Kulturrat eigentlich, was heißt Lobbyismus in der Krise, wie entstehen Vorschläge zur Verbesserung der Lage der Künstlerinnen und Künstler, der Kultureinrichtungen und der Kulturwirtschaft? Wie wird versucht diese Vorschläge in den politischen Raum einzubringen?

Vielleicht ist zur ersten Beantwortung dieser Frage ein Blick in die heute zu Ende gehende Arbeitswoche hilfreich. Die Woche begann mit zwei politischen Forderungen des Deutschen Kulturrates:

1. Novemberhilfen jetzt! Kulturrat fordert Bund und Länder auf, Streit beizulegen
Die angekündigten Novemberhilfen sind ein Hoffnungsschimmer im Kulturbereich. Viele öffentliche und private Kulturbetriebe, Vereine, Unternehmen der Kultur- und Kreativwirtschaft und nicht zuletzt die soloselbständigen Künstlerinnen und Künstler brauchen dringend eine Unterstützung, um den Lockdown wirtschaftlich überleben zu können. Der November ist normalerweise ein umsatzstarker Monat im Kulturbereich. Viele mittelbar Betroffene machen normalerweise gerade in diesem Monat Umsätze mit jetzt geschlossenen Kultureinrichtungen. Die Novemberhilfen müssen fair und gerecht sein und vor allem den Besonderheiten der Kulturbranche Rechnung tragen. Zu viele Hoffnungen wurden in den letzten Monaten enttäuscht. Jetzt müssen Bund und Länder gemeinsam handeln und noch mehr Schaden vom Kulturbereich abhalten. Die Novemberhilfen müssen schnell und unbürokratisch ausgezahlt werden. Dafür haben wir konkrete Vorschläge gemacht und Bund und Länder aufgefordert, ihren Streit über die Ausgestaltung der Hilfen schnell beizulegen, damit noch im November mit der Auszahlung der Hilfen begonnen werden kann.

Das zweite beherrschende Thema war die Debatte um das schon am 18. November im Bundestag abschließend zu behandelnde Bevölkerungsschutzgesetz.

2. Bevölkerungsschutzgesetz: Theater, Museen, Bibliotheken, Konzerthäuser sind viel mehr als reine Vergnügungsorte
Der Kulturbereich unterstützt die notwendigen Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie, aber wir sind nicht bereit zu akzeptieren, dass in dem neuen Bevölkerungsschutzgesetz, der Kulturbereich noch nicht einmal als eigenständiger Bereich kenntlich gemacht wird, sondern unter den Freizeitbereich subsumiert wird. Theater, Museen, Bibliotheken, Konzerthäuser sind viel mehr als reine Vergnügungsorte, es sind die Orte, an denen Kunst, die nach unserer Verfassung (GG Art. 5, Abs. 3) unter besonderem Schutz steht, präsentiert wird. Wir erwarten, dass im Gesetzestext diesen Umstand spezifisch gewürdigt wird, wie richtigerweise auch die besondere Aufgabe von Orten der Religionsausübung spezifisch berücksichtigt wird.

Zu diesen beiden Themen wurde im Laufe der Woche dutzende Gespräche mit Bundestagsabgeordneten und mit Ministeriumsvertretern geführt.

Herausragend in dieser Woche waren die Gespräche mit Bündnis 90/Die Grünen. Am Dienstagmorgen mit dem Parteivorsitzenden Robert Habeck und dem Kulturpolitischen Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion Erhard Grundl, MdB am Mittwoch dann vor der Bundespressekonferenz die Vorstellung des gemeinsamen an die Bundesregierung gerichteten Forderungskatalog zur Rettung der deutschen Innenstädte mit Katrin Göring-Eckardt, MdB Fraktionsvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag, Stephan Genth, Hauptgeschäftsführer des Handelsverbands Deutschland (HDE), Ingrid Hartges, Hauptgeschäftsführerin des Deutschen Hotel- und Gastättenverbandes (DEHOGA) und mir. Gerade jetzt in der Krise ist es wichtig, nicht nur auf sich zu schauen, sondern Allianzen mit anderen Bereichen zu schmieden.

Der Deutsche Kulturrat hat diese Woche auch seine Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarkts vorgelegt. Gerade jetzt in der Corona-Krise zeigt sich, wie wichtig es ist, dass Künstlerinnen und Künstler und andere Rechteinhaber eine angemessene Vergütung für ihre Auftritte im Netz erhalten können. Dafür ist aber eine Reform des Urheberrechtes unumgänglich. Deshalb sind unsere Vorschläge zum Gesetzesentwurf so wichtig.

Doch bevor der Deutsche Kulturrat eine solche Stellungnahme abgeben kann, müssen sich die acht Sektionen mit ihren 261 Bundeskulturverbänden erst einmal einigen. Dafür haben wir im Deutschen Kulturrat Fachausschüsse, die kontinuierlich die Positionen vorbereiten, die dann im Sprecherrat des Deutschen Kulturrates abgestimmt werden. In dieser Woche tagte der Fachausschuss Arbeit und Soziales und diskutierte über die Erweiterung der Arbeitslosenversicherung für Selbständige.

In dieser Woche ist auch noch eine zweite Stellungnahme, zum Entwurf Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts, veröffentlicht worden.

Beide neuen Stellungnahmen werden nicht nur mit dem federführenden Bundesjustizministerium besprochen, sondern auch mit den für die Themenfelder zuständigen Angeordneten des Deutschen Bundestages.

Ja, wir müssen mehr erklären, wie kulturpolitische Entscheidungen vorbereitet und umgesetzt werden. Gerade in der Corona-Krise ist es wichtig, dass der Kulturbereich gemeinsam um die Verbesserungen der Situation kämpft. Dafür sind Initiativen, wie die von Helge Schneider sehr wichtig, aber eine kontinuierliche Interessenvertretung ersetzen sie nicht.

Ihr

Olaf Zimmermann
Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates

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Der Deutsche Kulturrat kümmert sich nachdrücklich um alle Kultur.Schaffenden

Der Deutsche Kulturrat kümmert sich nachdrücklich um alle Kulturschaffenden in Deutschland, auch oder gar besonders um die Solo.Selbstständigen, die bei der Unterstützung während der Pandemie durchs Raster gefallen sind.

So ist jetzt für alle Solo.Selbstständigen die Möglichkeit vorhanden, einen fiktiven Unternehmerlohn zu erhalten. Gerade ist dieser für die Veröffentlichung auf Bundesebene in Vorbereitung.

Sie können aber bereits jetzt rechnen:
https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2020/11/20201105-ausserordentliche-wirtschaftshilfe-november-details-der-hilfe-stehen.html

Auch Bayern eröffnet im Laufe des Novembers die Möglichkeit, dass seine Solo.Selbstständigen einen fiktiven Unternehmerlohn beantragen können. Die Details werden zur Zeit noch ausgearbeitet:
https://www.br.de/nachrichten/bayern/corona-kurs-soeder-wirbt-fuer-den-teil-lockdown,SFRtHC2?fbclid=IwAR1DtVGlOj8Xi6gR4Ae3ajqlgdnknWpykaVArmL8Q4OBf5bgU3VubLFSvoI

Zudem finden Sie auf den Seiten des Deutschen Kulturrates immer die neuesten Nachrichten zu neuen Förder-/Hilfsmaßnahmen des Bundes
https://www.kulturrat.de/corona/massnahmen-des-bundes/ und der Länder https://www.kulturrat.de/corona/massnahmen-der-laender/

Wir raten Ihnen, nutzen Sie die Möglichkeiten beantragen Sie die Unterstützungsgelder. Kämpfen Sie und bleiben Sie dran.

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Kulturrat begrüßt zusätzliche Unterstützung für Künstler und Kulturschaffende im zweiten Lockdown!

Berlin, den 05.11.2020. Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, begrüsst die Bekanntgabe der Bundesregierung zusätzliche Unterstützung für den Kulturbereich im November zu ermöglichen durch die Einführung des fiktiven Unternehmerlohns für Künstler und Kulturschaffende und der Umsatzerstattung von 75% für Kulturbetriebe unter 50 Mitarbeiter und 70% bei über 50 Mitarbeitern.

Seit März leidet nahezu der gesamte Kulturbereich unter den Einschränkungen durch die Corona-Maßnahmen, die für viele Kulturschaffende einem Berufsverbot gleichkommen. Bislang sind von staatlichen Hilfen mit rund einer Milliarde Euro erst ein Bruchteil der insgesamt zur Verfügung stehenden 25 Milliarden Euro ausgezahlt worden. Ein Grund hierfür war sicherlich die mangelnde Passfähigkeit der bestehenden Programme sein. Diese gehen an der Lebenswirklichkeit der meisten Kulturschaffenden, Freiberufler*innen und Soloselbständigen vorbei. Denn viele Unternehmen und Soloselbständige in der Kultur- und Kreativwirtschaft haben vor allem die eigenen Personalkosten. Finanzielle Hilfen, die nur Fixkosten wie Miete und Betriebsausgaben berücksichtigen, helfen den Betroffenen nicht.

Die Präsidentin des Deutschen Kulturrates Prof. Dr. Susanne Keuchel, die in Gesprächen mit Bundesminister für Wirtschaft und Energie Peter Altmeier, MdB (CDU) mehrfach auf die Notwendigkeit des fiktiven Unternehmerlohns hingewiesen hatte, fordert: „Es geht um die dringend benötigte Unterstützung einer Branche, die erneut zu einem Stillstand gezwungen wird. Die zusätzlichen Stipendienprogramme, die einen Neustart im Kulturbereich ermöglichen, sind sehr wichtig, sind jedoch kein Ersatz für bisherige Einnahmeverluste, da sie nur einen kleinen Teil der Künstler*innen und Kulturschaffenden erreichen. Zugleich wenig wertschätzend sind Stipendien-Lotterien, wie die des Landes Berlin, die per Los über die Vergabe entscheiden, ob Kulturschaffende Unterstützung erhalten oder nicht. Wir brauchen daher neben einem Neustart Kultur den fiktiven Unternehmerlohn für Soloselbständige in der Kultur- und Kreativwirtschaft während des gesamten Zeitraums massiver Einnahmeausfälle durch die Krise.“

Die Präsidentin des Deutschen Kulturrates fordert zugleich, dass die Kulturbetriebe langfristig unterstützt werden, die in den letzten Monaten viel Geld in Schutzmaßnahmen investiert haben und durch den neuen Lockdown schwer getroffen wurden. Die Politik muss daher dringend auch Konzepte entwickeln, die den Erhalt bestehender Strukturen langfristig sichern. Die Kulturschaffenden brauchen Perspektiven! Und die Gesellschaft Kultur – in und nach Krisenzeiten!

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#DurchDieKriseNurGemeinsam

Appell der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen an die Bundeskanzlerin und Bundesfinanzminister Olaf Scholz.

https://www.goering-eckardt.de/gemeinsamer-appell-selbstaendige/
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