Novemberhilfe ist für Kulturschaffende gedacht!
Soloselbständige können 75% des Umsatzes von Nov. 2019 oder vom durchschnittlichen Jahresumsatz umgerechnet auf 4 Wochen Schließungszeit beantragen, wenn sie mind. 80% ihre Hauptberufs im Veranstaltungsbereich umsetzen. Als Berechnungszeitraum entweder Umsätze aus November 2019 oder Jahresdurchschnitt 2019 angeben. Abzuziehende Umsätze November 2020 NUR für Leistungen in diesem November! Auch keine Überbrückungshilfe! Soloselbständige mit geschäftlichem Elster-Zugang […]