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Anleitung Podcasts

Wir wollen Euch noch besser promoten.
Daher haben wir eine Podcast-Reihe über unsere Plattformen mit Euch vor.

Was brauchen wir hierfür von Euch?

Ein kurzes aufgezeichnetes Video (Maximal 1,5 Minuten), in dem Ihr euch und Eure Arbeit kurz vorstellt. Diese Podcasts werden regelmäßig von uns veröffentlicht.

Dieses Video könnt Ihr per Handy aufnehmen.
Alternativ könnt Ihr Euch kostenfrei bei Zoom anmelden und hier Meetings bis 40 Minuten Zeitraum Aufnahmen per Webcam und Mikrofon machen.

Wichtig ist, dass die Videos vonr vorneherein eine Größe von mehreren MB haben. Daher für den Versand der Filme am besten WeTransfer benutzen.

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Überbrückungshilfe verlängert

Das noch amtierende Bundeskabinett hat beschlossen, dass die Überbrückungshilfe III bis einschließlich März 2022 verlängert wird.

Grundsätzlich gelten in der Überbrückungshilfe IV die Zugangsvoraussetzungen der Überbrückungshilfe III:

Unternehmen müssen weiterhin einen Umsatzrückgang von mindestens 30 % im Vergleich zum Referenzmonat 2019 nachweisen und bekommen umfassend ihre Betriebskosten erstattet.

Auf Empfehlung des Bundesrechnungshofs werden laut Altmaier Unternehmen in der Überbrückungshilfe IV bei Umsatzausfällen ab 70% bis zu 90% der Fixkosten erstattet.

In der Überbrückungshilfe III Plus bleibt es bei einer Erstattung von 100 % für diese Unternehmen.

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Thomas Rath – Designer des Jahres

Während der festlichen Gala am 20. November im Fürstensaal der Residenz Würzburg
erhielt der internationale Designer und Modeunternehmer Thomas Rath
die Auszeichnung Designer des Jahres

vom VDMD und COUNCIL für KUNST und DESIGN.

Hier finden Sie die Fotostrecken des gesamten Abends, sowie, sobald sie fertig gestellt wurden, die Video-Aufnahmen.

Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Anschauen.
Sollten Sie die Bilder in Originalgröße brauchen, schicken Sie bitte eine E-Mail an info@artdesigncouncil.de.

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Deutscher Kulturrat: EILMELDUNG: Koalitionsvertrag und Kultur – Freude und Trauer liegen eng beieinander

Viele Forderungen des Kulturrates aufgenommen, Bundeskulturministerium kommt nicht

Berlin, den 24.11.2021. Heute Nachmittag wurde der Koalitionsvertrag von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP vorgestellt. Die traurige Nachricht gleich vorab, es wird kein Bundeskulturministerium geben. Es bleibt dabei, dass im Bundeskanzleramt eine Staatsministerin für Kultur und Medien arbeiten wird. Das Amt wird an Bündnis 90/Die Grünen gehen. Eine andere wichtige Forderung aus dem Bundestagswahlkampf wurde aufgenommen, das Staatsziel Kultur soll im Grundgesetz verankert werden.

Strukturen: Es soll ein Plenum der Kultur etabliert werden, an dem Länder, Kommunen, Kulturproduzenten, Verbände und Zivilgesellschaft (!) beteiligt werden, um die Kooperation zu verbessern. Für die Kultur- und Kreativwirtschaft soll ein Ansprechpartner bzw. eine Ansprechpartnerin bei der Bundesregierung verankert werden. Eingerichtet werden soll eine zentrale Anlaufstelle „green culture“ sowie ein Kompetenzzentrum für digitale Kultur. Eine „Bundesstiftung industrielles Welterbe“ soll eingerichtet werden. Ein Sonderprogramm „Globaler Süden“ soll geschaffen werden.

Als weitere wichtige Themen werden unter anderem benannt:

  • Verbesserung der sozialen Lage: Hier soll dem Gender Pay Gap entgegengewirkt und bspw. die Amtszeit in Jurys begrenzt werden. Es soll eine Berichterstattung zur sozialen Lage geben und Mindesthonorierungen in Förderrichtlinien des Bundes aufgenommen werden. Soloselbständige und hybrid Beschäftigte sollen besser abgesichert und die Künstlersozialkasse finanziell stabilisiert werden.

  • Kulturförderung: Die Neustart-Programme sollen fortgeführt werden, um den Übergang aus der Pandemie abzusichern. Die Kulturstiftung des Bundes und die Bundeskulturfonds sollen als Innovationstreiber gestärkt werden. Besonderes Augenmerk soll auf den ländlichen Raum gerichtet werden.
  • Urheberrecht: Es soll einen fairen Interessenausgleich geben, faire Rahmenbedingungen für E-Lending in Bibliotheken und die Vergütungssituation für kreative und journalistische Inhalte verbessert werden.
  • Medien: Die Kohärenz zwischen Europa-, Bundes- und Landesrecht soll optimiert werden. Dies soll in einer Bund-Länder-AG erfolgen. Die flächendeckende Versorgung mit periodischen Presseerzeugnissen soll gewährleistet und ggfs. gefördert werden. Hassrede und Desinformation sollen bekämpft werden.
  • Erinnerungskultur: Das Bundesprogramm „Jugend erinnert“ soll verstetigt und modernisiert werden. Die Restitution von NS-verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut soll verbessert werden. Die Bundesstiftung Aufarbeitung soll gestärkt werden.
  • Koloniales Erbe: Die Digitalisierung und Provenienzforschung zu Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten soll vorangetrieben werden. Die Rückgabe von Objekten aus kolonialen Kontexten soll unterstützt werden.
  • Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik: Die Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik soll weiter gestärkt, flexibilisiert und über Ressortgrenzen koordiniert werden. Die Mittlerorganisationen sollen gestärkt und ihnen in der kulturellen Bildung neue Präsenzformate in Deutschland ermöglicht werden. Hervorgehoben wird die Aussöhnung mit Namibia, die in einem gemeinsamen Prozess der Aufarbeitung münden soll.

  • Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Nun ist die Katze aus dem Sack, der Koalitionsvertrag liegt auf dem Tisch. Sehr bedauerlich ist, dass kein Bundeskulturministerium eingerichtet wird. Ansonsten werden viele von unseren Forderungen aufgegriffen. Besonders wichtig sind dabei die Verbesserung der sozialen Lage der Künstlerinnen und Künstler, die Stärkung der Kultur- und Kreativwirtschaft sowie der Ausbau der Bundeskulturfonds und der Bundeskulturstiftung zu Innovationstreibern. Der Kulturbereich ist durch die Pandemie tief getroffen, die Setzung von kulturfreundlichen Rahmenbedingungen auf der Bundesebene war noch nie so wichtig wie heute. Die Verantwortung für die Bundeskulturpolitik liegt in der kommenden Bundesregierung zum ersten Mal in der Verantwortung von Bündnis 90/Die Grünen. Wir wünschen für diese wichtige Arbeit viel Erfolg.“

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    VGSD-Talk: BSG-Urteile zur Scheinselbstständigkeit

    Der 12. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) hat sich in seiner Sitzung vom 19. Oktober 2021 in drei Entscheidungen mit der Sozialversicherungspflicht von Notärzten und in einem weiteren Urteil mit der Vertretungstätigkeit von Ärzten beschäftigt, die Kollegen im Urlaubs- oder Krankheitsfall vertreten. Wie befürchtet, wurden diese Tätigkeiten als abhängige Beschäftigung gewertet.

    Was bedeutet das nun für Designer.innen? Welche Konsequenzen hat das Urteil? Von Nicolai Schäfer werden wir in unserem nächsten Talk „BSG-Urteile zur Scheinselbstständigkeit: Erst die Ärzte, dann die IT-ler, schließlich wir alle?“ mehr erfahren: Er war als 1. Vorsitzender des Bundesverbands der Honorarärzte selbst bei der Verkündung der ersten Urteile durch das Bundessozialgericht dabei. Mit ihm sprechen wir über die Vorgehensweise der DRV und die vom BSG veränderte Auslegung der Kriterien. Außerdem wollen wir mit Nico in unserem Talk am Dienstag, den 30. November, ab 10 Uhr, die Folgen der Urteile für andere Berufsgruppen und damit auf die Selbstständigkeit allgemein diskutieren. Wir laden dich herzlich dazu ein.

    Anmeldung

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    Thomas Rath ist Designer des Jahres

    Am 20. November haben der VDMD und der COUNCIL für KUNST und DESIGN im Fürstensaal der Residenz Würzburg den Modeschöpfer und Stardesigner Thomas Rath als Designer des Jahres ausgezeichnet.

    Im Rahmen des Galaevents hielten Mara Michel (CEO VDMD), Christiane Soyke (Mitglieder der Chefredaktion der BUNTEN) und Andrea Verpoorten (Rechtsanwältin und Cousine von Thomas Rath) wunderbare Reden und Laudationen auf Thomas Rath.

    Hier der Link zum Video:

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    14. Deutscher Nachhaltigkeitstag am 2. und 3. Dezember

    Sie interessieren sich für Nachhaltigkeitsthemen, möchten mehr über „grüne“ Trends und Entwicklungen von morgen erfahren und hören, was Experten und Meinungsmacher dazu zu sagen haben? Dann registrieren Sie sich jetzt kostenfrei: https://www.dnp.tv/.Es erwarten Sie spannende Talks, Live-Berichterstattungen, gute Musik und natürlich die Verleihungen des Deutschen Nachhaltigkeitspreises – bequem von zu Hause!

    Jetzt kostenlos Online-Tickets sichern!
    Auch in diesem Jahr ist es wieder möglich, das volle Programm des Deutschen Nachhaltigkeitstages samt Preisverleihungen am 2. und 3. Dezember ganz bequem und live von zu Hause aus mitzuerleben. Die kostenlose Registrierung und Teilnahme laufen über unsere Online-Plattform DNP.tv, die allen Teilnehmenden spannende Berichterstattungen und umfassende Interaktionsmöglichkeiten bietet. Zwei Tage voller interessanter Themen, innovativer Ansätze, wertvoller Diskussionen und prominenter Gäste.

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    Künstlersozialversicherung: Pandemiebedingte Ausnahmeregelungen sollen auch 2022 gelten

    Hauptausschuss des Bundestages nimmt Forderung des Deutschen Kulturrates auf

    Berlin, den 17.11.2021. Morgen Vormittag findet die zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP eingebrachten Entwurfs eines „Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze anlässlich der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ statt. Es gibt nun eine Beschlussempfehlung und den Bericht des Hauptausschusses (Drucksache 20/78) der eine wichtige Forderung des Deutschen Kulturrates aufnimmt.

    Der Deutsche Kulturrat hatte am 11. November die folgende Mitteilung versendet: Ampel: Erste Bewährungsprobe für die Kultur heute im Bundestag. Hierin forderten wir eine dringende Nachbesserung im Infektionsschutzgesetz, damit wie schon wie im Jahr 2021 die in der Künstlersozialversicherung Versicherten ihren Kranken- und Pflegeversicherungsschutz auch im kommenden Jahr nicht verlieren, wenn sie mehr als 450 Euro/Monat (5.400 Euro/Jahr) aus nicht-künstlerischer selbständiger Tätigkeit verdienen. Die für dieses Jahr geltende Sonderregelung soll nun, wie von uns gefordert, bis zum 31.12.2022 verlängert werden. Die Zuverdienstmöglichkeit beträgt damit bis Ende 2022, wie bereits 2021, 1.300 Euro/Monat (15.600 Euro/Jahr).

    Schon im ersten Entwurf des Infektionsschutzgesetzes war vorgesehen, dass in der Künstlersozialversicherung Versicherte auch im Jahr 2022 das erforderliche Mindesteinkommen unterschreiten können, ohne den Versicherungsschutz zu verlieren. Diese Maßnahme findet sich nun auch in der Beschlussempfehlung des Hauptausschusses. Sie ist dringend erforderlich, da sich die Einnahmesituation vieler Versicherter gerade wieder dramatisch verschlechtert.

    Die Versicherungspflicht und damit die Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse bleibt nämlich nur bestehen, solange das Arbeitseinkommen der versicherten Künstlerinnen und Künstler nicht mehr als zweimal innerhalb von sechs Kalenderjahren die Grenze von 3.900 Euro im Jahr unterschreitet. Ein Unterschreiten der Grenze soll nun, wie bereits in den Jahren 2020 und 2021, auch 2022 unberücksichtigt bleiben.

    Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Die Absicherung der soloselbständigen Kulturschaffenden über die Künstlersozialversicherung muss sich gerade in der Pandemie beweisen. Es ist gut, dass in der Beschlussempfehlung des Hauptausschusses des Deutschen Bundestages unsere Forderung aufgenommen wurde, die Zuverdienstmöglichkeit aus nicht-künstlericher Arbeit für Mitglieder der Künstlersozialversicherung bis mindestens Ende 2022 auf dem deutlich erhöhten Satz zu halten. Die Künstlerinnen und Künstler in unserem Land kämpfen mit allen ihnen zur Verfügung stehenden Mittel gegen die Auswirkungen der Pandemie an. Wenn sie nun auch im kommenden Jahr ein Teil ihres Einkommens aus selbständiger nicht-künstlericher Tätigkeit bestreiten müssen, werden sie dafür nicht auch noch bestraft und bleiben weiterhin Mitglied in der Künstlersozialkasse. Wenn der Deutsche Bundestag morgen der Beschlussempfehlung des Hauptausschusses zustimmt, wird ein wichtiger Schritt zu besseren Absicherung der Kulturschaffenden in der Pandemie erreicht.“

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    Corona versus Kultur #35

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    die Politik hat wieder einmal die Pandemie unterschätzt und nicht rechtzeitig und konsequent gehandelt. Natürlich brauchen wir, um diese Pandemie dauerhaft im Zaum zu halten, eine Impfpflicht für alle. Doch jetzt, wo das Kind im wahrsten Sinne des Wortes in den Brunnen gefallen ist, braucht es zusätzlich noch weiterer Maßnahmen, damit im Winter ein nicht noch größeres Sterben einsetzt.

    2G, also der Zutritt nur für Geimpfte und Genesene in Kulturveranstaltungen, ist teilweise schon eingeführt und wird sich wohl bundesweit durchsetzen. Vieleicht brauchen wir sogar 2G+, also auch einen zusätzlichen Test, um nicht zu einem neuen Lockdown gezwungen zu sein.

    Heute Morgen hat mich NDR Kultur gefragt, wie ich die Situation einschätze. Gerade für Menschen, die im Kulturbereich arbeiten und die schon seit zwei Jahren unter der Pandemie und den erschwerten Bedingungen leiden, ist die Grenze der Belastungsfähigkeit längst erreicht. Für sie wäre ein erneuter Lockdown „traumatisch“. Sowohl das ökonomische Überleben des Kulturbereichs ist bedroht als auch das künstlerische.

    Das ganze Interview in NDR-Kultur können Sie hier nachhören.

    Am Donnerstag findet im Deutschen Bundestag die zweite und dritte Lesung des Gesetzentwurfes zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze anlässlich der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite (Drucksache 20/15) statt. Die Reform des Gesetzes hat mittelbare und unmittelbare Auswirkungen auf den Kulturbereich.

    Bedingt durch die massiven o.g. Einschränkungen bei Kulturveranstaltungen wird sich die Lage im Kulturbereich weiter verschärfen. Veranstaltungen werden abgesagt oder verschoben, Vorhaben mit internationalen Künstlerinnen und Künstlern können nicht realisiert werden. Mit den verschiedenen Maßnahmen im Bereich der Künstlersozialversicherung, den Überbrückungshilfen des Bundeswirtschaftsministeriums, vereinfachten Vergabeverfahren und den BKM-Programmen NEUSTART KULTUR sowie Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen wurde und wird auf die Situation reagiert.

    Überbrückungshilfen

    Einige der Maßnahmen laufen allerdings zum 31.12.2021 aus. Das gilt beispielsweise für die im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie verantworteten Überbrückungshilfen einschließlich der Neustarthilfe. Angesichts der aktuellen Situation fordern wir die Verlängerung dieser Hilfsprogramme.

    Künstlersozialversicherung

    Wir begrüßen, dass im „Gesetzentwurf zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze anlässlich der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ vorgesehen ist, dass in der Künstlersozialversicherung Versicherte auch im Jahr 2022 das Mindesteinkommen unterschreiten können, ohne den Versicherungsschutz zu verlieren. Diese Maßnahme ist dringend erforderlich, da sich die Einnahmesituation vieler Versicherter noch nicht substanziell verbessert hat und, wenn man einen Blick auf die aktuelle Situation legt, auch kurzfristig nicht bessern wird.

    Dringend nachgebessert werden muss in dem Gesetz, dass wie schon im Jahr 2021 in der Künstlersozialversicherung Versicherte ihren Kranken- und Pflegeversicherungsschutz auch im kommenden Jahr nicht verlieren, wenn sie mehr als 450 Euro/Monat aus nicht-künstlerischer selbständiger Tätigkeit verdienen. Die für dieses Jahr geltende Sonderregelung muss mindestens bis zum 31.12.2022 verlängert werden.

    Sonderfonds für Kulturveranstaltungen

    Auch sind im Sonderfonds für Kulturveranstaltungen bereits mehr als die Hälfte der geplanten Mittel von 2,5 Milliarden Euro durch Reservierungen belegt. Da jetzt eine Beantragungswelle wegen der 2G oder sogar 2G+ Regelungen bevorsteht, ist zu befürchten, dass die Mittel nicht ausreichen werden. Hier muss rechtzeitig nachgesteuert werden.

    Die Coronapandemie macht keine Pause und richtet sich weder nach Bundestagswahlen noch nach Koalitionsverhandlungen. Es ist daher dringend erforderlich, dass die geschäftsführende Bundesregierung bestehende Hilfsmaßnahmen und Erleichterungen, die den Kulturbereich betreffen, jetzt verlängert und erweitert, damit keine Lücke in den Fördermaßnahmen entsteht.

    Ebenso müssen die potenziellen Koalitionspartner (Ampel) jetzt Verantwortung übernehmen und sozialpolitische Weichen für das kommende Jahr stellen. Die Absicherung der soloselbständigen Kulturschaffenden über die Künstlersozialversicherung muss sich gerade in der Pandemie beweisen. Für die wahrscheinlich zukünftige Ampel-Regierung ist das am Donnerstag im Bundestag abschließend zu behandelnde Infektionsschutzgesetz ihre erste kulturpolitische Bewährungsprobe.

    Mit freundlichen Grüßen

    Olaf Zimmermann
    Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates

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    THOMAS RATH wird Designer des Jahres

    THOMAS RATH erhält die AUSZEICHNUNG
    DESIGNER DES JAHRES
    vom VDMD und COUNCIL für KUNST und DESIGN
    am Samstag, 20. November 2021 ab 18 Uhr 
    im Fürstensaal der Residenz Würzburg

    im Rahmen unseres
    KUNST.KULTUR.KONGRESSES 
    ZUKUNFTS.WERKSTATT für NACHHALTIGKEIT
    KULTURGUT.MODE

    Wir beginnen um 18 Uhr mit einem Get Together SEKT.EMPFANG  
    im FOYER des FÜRSTENSAALes der RESIDENZ WÜRZBURG.
    Um 19 Uhr findet das festliche MENU 
    im historischen FÜRSTENSAAL selbst statt.

    In diesem kulturellen Rahmen erhält THOMAS RATH seine Auszeichnung 
    DESIGNER DES JAHRES.

    Die Laudatio wird CHRISTIANE SOYKE – Chefradaktion der BUNTEN
    und ANDREA VERPOORTEN halten.

    Musikalisch begleitet wird der Abend von den Geigen.Virtuos.innen FLORIAN MEIEROTT und MERLE KOETH.

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